Die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Spanien
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Einkaufskosten

Die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Spanien

Neben dem vereinbarten Verkaufspreis sind auch die zwingenden Kosten zu berücksichtigen, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind. Generell lässt sich für den Kauf von Gebrauchtwohnungen ohne zusätzliche Finanzierung ein zusätzlicher Anteil von 13 % veranschlagen.

Hier beschreiben wir die Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien verbunden sind ...

ITP
Die Steuer auf Vermögensübertragungen muss innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung des Verkaufs bezahlt werden. Sie beträgt je nach Provinz bis zu 10 % des Kaufwertes und wirkt sich auf den Verkauf von Gebrauchthäusern aus.

IVA
Ist eine Mehrwertsteuer und betrifft alle neuen Häuser. Auf den Kanarischen Inseln ist diese Steuer die IGIC und in Ceuta und Melilla die IPSI.

IAJD
Die Steuer auf dokumentierte Rechtsakte beträgt je nach autonomer Gemeinschaft 0,50 %.

Notar- und Grundbuchgebühren
Die Gebühren für Notare und Standesbeamte werden durch von der spanischen Regierung genehmigte Tarife festgelegt und hängen von der Immobilie und der Region ab.

Übertragungs- und Anwaltskosten
Abschluss von Verfahren wie der Eintragung in das Grundbuchamt und der Steuerabrechnung. Da die Kosten für die Bearbeitung je nach Agentur variieren können, können Sie vorab eine detaillierte Übersicht darüber anfordern. Sämtliche Steuern werden auf den festen Verkaufspreis des Kaufvertrags entrichtet.

Kapitalertragssteuer
Eine Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks (der „Kapitalgewinn“). Diese Steuer fällt zum Zeitpunkt des Verkaufs an und betrifft in der Regel den Verkäufer des Hauses, nicht den Käufer. Sie kann jedoch je nach Gemeinde, Gemeinde oder ob der Eigentümer ansässig ist oder nicht, variieren.

The costs of buying a property in Spain

Hypothekenkosten
Bei der Finanzierung des Kaufs Ihres Eigenheims können einige Kosten je nach Finanzinstitut und Bedingungen des Hypothekendarlehens variieren. Hier beschreiben wir die häufigsten Ausgaben ...

  • Eröffnungskommission. Ein Prozentsatz des Kreditbetrags, der bei Eröffnung der Hypothek ausgezahlt wird.
  • Provision für vorzeitige Rückzahlung: Ein Prozentsatz des vorzeitig zurückgezahlten Kapitals, der erst zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ganz oder teilweise ausgezahlt wird. Je nach Vereinbarung mit dem Finanzinstitut und den geltenden Vorschriften könnte er zwischen 0,50 und 1 % liegen.
  • Immobilienbewertung: Um den aktuellen Marktwert des Hauses, das Sie kaufen möchten, zu ermitteln und die Konditionen des Darlehens durch das Finanzinstitut zu prüfen, müssen Sie eine Immobilienbewertung durchführen, die von derselben Bank oder von in Auftrag gegeben wird ein unabhängiges Unternehmen. Die Kosten hängen etwas von der Art des Hauses und seinen Eigenschaften ab und liegen normalerweise zwischen 200 € und 400 €.
  • Formalisierung: Das Hypothekendarlehen muss in den meisten Fällen auch in einer öffentlichen Urkunde formalisiert und zusammen mit der Formalisierung des Verkaufs im Grundbuch eingetragen werden.
  • IAJD: Die Steuer auf dokumentierte Rechtsakte wird auf der Grundlage des Betrags berechnet, der den Betrag der Hypothekenverbindlichkeit gegenüber Dritten darstellt. Dieser Betrag umfasst den geforderten Betrag zuzüglich eines Prozentsatzes für Zinsen, Kosten und Aufwendungen für den Fall, dass die Darlehensraten nicht eingehalten werden und das Unternehmen zum Ausgleich die verpfändete Immobilie verkaufen muss. Der Betrag der Hypothekenverbindlichkeit, anhand dessen die IAJD berechnet wird, beträgt in der Regel etwa 150 % des Darlehensbetrags.

The costs of buying a property in Spain

Zusätzliche Kosten nach dem Kauf

Versorgungsverträge
Bei Wiederverkaufsimmobilien werden in der Regel laufende Verträge übertragen, so dass Sie lediglich einen Eigentümerwechsel mitteilen müssen, um mit den gleichen vertraglichen Leistungsbedingungen fortfahren zu können.

Manchmal muss jedoch ein neuer Vertrag beantragt werden, der in der Regel teurer ist als ein einfacher Eigentümerwechsel.

Versicherung
Einige Banken verlangen den Abschluss einer Festland-Feuerversicherung, die den Wert des verpfändeten Vermögenswerts während der Laufzeit des Darlehens garantiert. Dies empfiehlt sich auch ohne Hypothek, insbesondere bei Ferienhäusern oder Mietobjekten.

Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Lebensversicherung, die die bis zur Amortisation anfallenden Beträge abdeckt, damit im Todesfall des Käufers den Erben keine Belastungen aus der Immobilie entstehen.

Grundsteuer (IBI)
Ein kommunaler Steuersatz, der die Immobilie jährlich besteuert und auf dem zugewiesenen Katasterwert basiert. Generell richtet sich die Art der erhobenen Steuer nach der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der sich die Wohnung oder das Grundstück befindet.

Gemeinschaftsgebühren
Nach spanischem Recht erfolgt die Zahlung der jährlichen Gemeinschaftsbeiträge auf der Grundlage der Beteiligung jedes Grundstücks. Die Kosten hängen von der Anzahl der Nachbarn und den von der Gemeinde in Anspruch genommenen Dienstleistungen ab.

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