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b dem 1. Januar 2011 entfallen viele der jetzigen Steuervergünstigungen zum Immobilienerwerb. Somit gibte es auch keine weiteren Steuerabzüge bei einem Hauskauf oder Beiträgen zu Immobiliensparkonten für Famlien mit jährlichen Einkommen über 24.107,20 €.
Unter diesen Einkünften, wird ein Koeffizient angewendet der Personen mit jährlichen Einkommen bis zu 17.707€ begünstigt.

Die Steuerersparniss kann bei einem Immobilienerwerb vor Ende 2010 bis zu 1.325 € jährlich betragen, was bei einer Finanzierung bis zu 30.000 € am Ende der Laufzeit des Darlehens ausmachen würde.

 

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